Hundebetreuungsservice / Hundepension „Doggy Center“


§ 1  Die Hundebetreuungsservice/Hundepension „Doggy-Center“ nimmt den Hund des Besitzers für einen vereinbarten Zeitraum in Obhut. Der Besitzer konnte den Betreuungsservice/die Hundepension vorab besichtigen. Die Zaunhöhe ist bekannt. Der Hund wird während des Aufenthaltes artgerecht betreut und gepflegt.

§ 2  Der Besitzer/Eigentümer bestätigt, dass alle Informationen betreffend seines Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.

§ 3  Die angegebenen Preise verstehen sich incl. gesetzlicher MwSt.

§ 4  Stornogebühren:    Nichterscheinen 100%

1 Woche vor Pensionsbeginn   80%

2 Wochen vor Pensionsbeginn 60%

3 Wochen vor Pensionsbeginn 50%

4 Wochen vor Pensionsbeginn kostenlos

Eine kostenlose Stornierung ist möglich, wenn der Hund vor Pensionsbeginn so schwer erkrankt, dass die Aufnahme in der Pension nicht möglich ist. Dieses wird von der Hundebetreuung jedoch nur mit einer Gesundheitsbescheinigung vom Tierarzt anerkannt.

§ 5  Um dem Kunden eine gewisse Flexibilität zu gewährleisten, nehmen wir die Reservierungen auch telefonisch und persönlich an. Der Betreuungsplatz gilt als reserviert, wenn der Vertrag/AGB ausgefüllt und unterschrieben beim „Doggy-Center“ eingegangen ist. Die Verpflichtung zur Zahlung tritt mit sofortiger Wirkung ein. Die bestehenden AGB decken hiermit die Reservierungs- und Stornierungsgebühren ab.

§ 6  Hunde können nur aufgenommen werden, wenn sie einen kostenlosen Probetag in der Hundebetreuung „Doggy-Center“ absolviert haben. Dieses kann nur außerhalb der Feiertage und Ferien stattfinden. Wird ein Probetag mit Übernachtung des Hundes gewünscht, berechnen wir einen vollen Pensionstag.

§ 7  Es ist in letzter Instanz der Hundebetreuung/Pension „Doggy-Center“ vorbehalten, zu entscheiden, ob der in Obhut zu gebende Hund verträglich mit anderen Hunden ist, um dementsprechend die artgerechte Haltung des Hundes zu garantieren. Bei Unverträglichkeit trotz gegenteiliger Angaben des Halters, ist das „Doggy-Center“ berechtigt, den Tagessatz entsprechend der Preisübersicht anzupassen! Dauerbeller sind von der Betreuung grundsätzlich ausgeschlossen!

§ 8  Der Besitzer versichert, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden und akuten Erkrankungen ist und eine gültige Impfung Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Staupe und Tollwut vorliegt. Zu empfehlen ist auch eine Impfung gegen Zwingerhusten. Sollte der zu betreuende Hund nicht gegen Zwingerhusten geimpft sein, übernimmt das Doggy-Center keine aus Zwingerhusten resultierenden Tierarztkosten.  Der Impfausweis ist bei Unterbringungsbeginn abzugeben.  Nachweis einer Wurmkur ist erforderlich.

§ 9  Der Besitzer bestätigt, dass sein Hund keine Gefahr für den Menschen darstellt.

§ 10  Der Besitzer versichert, dass für den Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Der Besitzer übernimmt die Kosten für eventuelle Schäden, die sein Hund in- und außerhalb der Pension/Betreuung „Doggy-Center“ verursacht, sofern diese nicht von der Haftpflichtversicherung ausgeglichen werden. Einen Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung wird in Kopie gemeinsam mit dem Heimtierausweis zum Pensionsbeginn hinterlegt.

§ 11  Der Besitzer macht klare Angaben über den Gesundheitszustand des Hundes, insbesondere über die Verabreichung von notwendigen Medikamenten und Futter.

§ 12  Sollte der Hund während des Aufenthaltes in der Hundebetreuung/Pension „Doggy-Center“ erkranken, behält sich die Hundebetreuung das Recht vor, einen Tierarzt zu konsultieren, wenn sie der Meinung ist, dass dies nötig ist. Alle Kosten werden vom Besitzer getragen und bei der Abholung des Hundes sofort beglichen. Die Hundebetreuung/Pension versucht, wenn möglich, sich vorher mit dem Besitzer abzustimmen. Hunde sind Rudeltiere und werden auch bei uns in Gruppen zusammengebracht, ein gewisses Verletzungsrisiko ist daher nicht auszuschließen.

§ 13  Im Falle einer ansteckenden Krankheit, die der Hund mitbringt, sind auch die dadurch entstehenden Kosten (Mitbehandlung der Pensionshunde, Desinfektion der Anlage und damit verbundener Arbeitsaufwand) vom Besitzer zu übernehmen.

§ 14  Die Hundebetreuung/Pension „Doggy-Center“ übernimmt keine Verantwortung für auftretende Erkrankungen, Verletzungen oder den Todesfall des Hundes.

§ 15  Läufige Hündinnen können nicht aufgenommen werden. Sollte die Hündin in der Betreuungszeit läufig werden, behält sich das „Doggy-Center“ das Recht vor, dafür zusätzliche Kosten von 20 € in Rechnung zu stellen

§ 16  Die Annahme und Ausgabe der Hunde wird nur vom Inhaber/Personal des „Doggy-Center“ getätigt. Es ist nicht gestattet, sich mit seinem Hund ohne Anweisung des Personals auf dem Gelände zu bewegen. Hunde dürfen nur angeleint auf die Betriebsstätte geführt werden.

§ 17 Sollte der zur Betreuung gegebene Hund, über den abgesprochenen Abholtermin hinaus einfach nicht abgeholt werden vom Besitzer. Behält sich das Doggy Center das Recht vor die daraus resultierenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Ab der 4 Woche des nicht Abholens fällt  der Hund in den Besitz des Doggy Centers damit eine Vermittlung in ein neues Zuhause möglich ist.

§ 18  Die Hundebetreuung/Pension „Doggy-Center“ übernimmt keine Verantwortung für mitgebrachte Sachen (Decken, Näpfe, Spielzeug etc.).

§ 19  Auch ohne Unterzeichnung des Vertrages, spätestens mit Inanspruchnahme einer unserer Dienstleistungen, akzeptiert der Auftraggeber die aktuell gültige AGBs.

§ 20  Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestandteile.

§ 21  Gerichtsstand ist Unna (NRW)


Allgemeine Geschäftsbedingungen des Doggy-Centers
AGB_Hundepension_Doggy-Center.pdf (146.54KB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Doggy-Centers
AGB_Hundepension_Doggy-Center.pdf (146.54KB)


AGBS Hundetraining Doggy Center

§1: Die Hunde sind auf dem kompletten Doggy Center Gelände an der Leine zu führen. Erst wenn ein Doggy Center Mitarbeiter das ok gibt dürfen Hunde auf der Trainigswiese auch ohne Leine laufen.

§2:Jeder Hundehalter ist für seinen Hund verantwortlich. Er ist haftbar für alle Schäden/ Verletzungen, die während des Hundetrainings auch außerhalb des eingezäunten Geländes (nicht nur während der Stunde, sondern auch bei Begrüßung/ Verabschiedung und in den Pausen) und auch auf dem Weg dorthin, durch ihn oder seinen Hund entstehen. Das Doggy Center übernimmt keinerlei Haftung für Personen-,Sach- und Vermögensschäden, die dem Hundehalter, seinem Hund oder einer Begleitperson durch die Anwendung der gezeigten Übungen, durch eingreifen der Ausbilder, den Freilauf der Hunde, Rangeleien von eigenen bzw. fremden Hunden beim freilauf, durch die Nutzung von Geräten, infolge der Teilnahme am Unterricht entstehen.

§3:Das Mitbringen von Kindern ist grundsätzlich erlaubt, jedoch muss sich jederzeit ein Erziehungsberechtigter beim Kind aufhalten. Eltern haften für ihre Kinder.

§4:Werden Termine nicht am Vortag bis 12 Uhr abgesagt, wird die komplette Trainigsstunde berechnet. Bei kurzfristigen Absagen (z.B. Krankheit) berechnen wir die ½ der TS. Bei absagen unter 3 Stunden berechnen wir die komplette TS. Die TS wird dann bei der nächsten TS von der Karte abgestrichen.

§5: 10ner Karten haben eine Gültigkeit von 3 Monaten. 5er Karten haben eine Gültigkeit von 6 Wochen. In besonderen Fällen ist eine Verlängerung nach Absprache möglich.

§6: Eine Unterrichtsstunde dauert ca 60 Minuten, sofern nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.

§7: Das vereinbarte Entgelt ist unmittelbar vor der Einzelstunde in bar an den Mitarbeiter des Doggy Center´s zu zahlen. Werden mehrere Trainingseinheiten gebucht, ist die Zahlung im Vorhinein in bar oder als Überweisung, spätestens am Tag der ersten TS zu bezahlen. Sämtliche Vergütungen richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste oder den jeweils angegebenen Preisen im Einzelfall, die der Webseite, dem Preisaushang und/oder dem entsprechenden Werbemedium des Doggy Center´s zu entnehmen ist.  

§8:  Nicht im Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.

§9: Eine Garantie für das Erreichen eines Ausbildungszieles kann das Doggy Center nicht übernehmen. Ein Erfolg des Trainings kann nach dem Besuch von TS, Seminaren usw. nicht vorausgesetzt werden, sondern erfordert die richtige und konsequente Anwendung der Trainingsvorschläge und hängt damit maßgeblich vom Teilnehmer ab.

§ 10: Der/Die Hundehalter/in erklärt sich bereit alle 3 Monate unaufgefordert einen Entwurmungsnachweis einzureichen, sowie jährlich / alle 2 Jahre den Nachweis der Impfungen (Tollwut). Der Kunde ist verpflichtet, das Doggy Center vor Ausbildungsbeginn über chronische oder ansteckende Krankheiten sowie Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit des teilnehmenden Hundes zu informieren. Bei ansteckeden Krankheiten ist das Doggy Center berechtigt,  Hunde vom Unterricht auszuschließen. 

§ 11  Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestandteile.

§ 12 Gerichtsstand ist Unna (NRW)